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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma: Cast4Art Vertriebsgesellschaft
Inhaber: Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Boris Stuhlmüller
www.Cast4Art.de Stand 01/2009

 


  • 1 Allgemeines
    Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil eines jeden zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages im kaufmännischen bzw. unternehmerischen Geschäftsverkehr auch für laufende und künftige Geschäfte.
    Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insb. Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

    2 Angebote
    In unseren Angeboten angegebene Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst bei schriftlicher Bestätigung durch uns als
    angenommen.

    3 Preise
    Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, als Nettopreise in EURO.

    4 Lieferung & Versand
    Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager (EXW). Die Transportgefahr geht hierbei auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind und erfolgen nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Konditionen, bei denen die INCOTERMS in der bei Vertragschluss gültigen Fassung Anwendung finden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen vor, die zur Erzielung voller Versandeinheiten erforderlich sind. Handelsübliche Abweichungen in Länge, Breite, Farbe, Qualität oder sonstige Ausführungen bilden keinen Grund zu Beanstandungen seitens des Käufers. Produktionsbedingte Abweichungen von der bestellten Menge bis 10% sind zulässig. Der Besteller übernimmt die Mehrproduktion zum regulären Preis. Die Nachlieferung eventuell fehlender Mengen kann nicht erfolgen.

    5 Lieferungshindernisse und höhere Gewalt
    Angegebene Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt unserer jeweiligen Liefermöglichkeit.
    Bei Eintritt unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, und sonstige unverschuldeten Betriebsstörungen in unserem Werk oder bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Betriebsbehinderung. Wird durch die Betriebsbehinderung die Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Voraussetzung für die Berufung auf die vorgenannten Umstände ist, dass wir den Käufer unverzüglich
    benachrichtigen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind unter
    den vorgenannten Voraussetzungen ausgeschlossen.

    6 Recht auf Rücktritt von der Lieferung
    Nachträglich uns bekannt werdende Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sowie begründete Veranlassung zu der Annahme, dass er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigen uns zum Rücktritt, falls nicht ausreichende Sicherheit gegeben werden kann. Im Falle unseres Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

    7 Mängelansprüche
    Wir sind zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
    nur verpflichtet, wenn uns eine Mängelrüge
     - bei Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware erkennbar sind, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung zugeht,
     -  bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugeht,
     -  im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung zugeht. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.
    Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein oder fehlschlagen, so kann der Kunde unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    Handelsübliche Abweichungen in Länge, Breite, Farbe, Qualität, der Verpackung sowie in der Darstellung der Produkte im Produktkatalog sind kein Grund für eine Mängelrüge seitens des Käufers.

    8 Rücknahme von Waren
    Waren, die sich nicht mehr in einem einwandfreien verkaufsfähigen Zustand befinden oder von denen ein Anbruch vorgenommen wurde, sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Alle Rücksendungen, auch im Falle von Qualitäts- oder sonstigen Mängeln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Ansonsten gilt in unserem Online Shop ein 14-tägiges Rückgaberecht.

    Widerrufsbelehrung
    Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
    -----------------Ende der Widerrufsbelehrung-----------------


    9 Zahlung
    Zahlungen werden 7 Tage ab Rechnungsdatum und Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Anfallende Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wurde die Ware 20 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen aktuellen Zinssatz für
    längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
  • Grundsätzlich wird mit Beginn des Mahnablaufes eine Bearbeitungsgebühr von 30€ netto fällig. Weitere anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden. Entsteht darüber hinaus nachweislich ein höherer Verzugsschaden, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Außerdem sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet, solange der Zahlungsverzug des Käufers andauert. Des Weiteren sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen einschließlich der Wechselschulden sofort fällig zu stellen.

    10 Eigentumsvorbehalt
    A. Genereller Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des vollständigen Gegenwertes bei uns.
    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab;
    wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen uns gegenüber zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so
    gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der
    Vorbehaltsware.
    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

    B. Erweiterter Eigentumsvorbehalt bei Weiterbearbeitung
    Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für
    uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbunden, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.

    11 Geheimhaltung
    Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten hat, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzuleiten.

    12 Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden unverzüglich die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch solche Formulierungen ersetzen, die in wirksamer Weise am besten geeignet sind, den Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung zu erreichen.

    13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sowie Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern/Pfalz.

    14 Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.