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1 Allgemeines Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil eines
jeden zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages im
kaufmännischen bzw. unternehmerischen Geschäftsverkehr auch für laufende und
künftige Geschäfte. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insb.
Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit
wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. Abweichende
Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2 Angebote In unseren Angeboten angegebene Preise, Mengen, Lieferfristen
und Liefermöglichkeiten sind freibleibend. Bestellungen und
mündliche Nebenabreden gelten erst bei schriftlicher Bestätigung durch uns
als angenommen.
3 Preise Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage der
Lieferung gültigen Preisen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, als
Nettopreise in EURO.
4 Lieferung & Versand Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Werk oder
Auslieferungslager (EXW). Die Transportgefahr geht hierbei auf den Käufer über, sobald die
Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Davon abweichende
Vereinbarungen gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind und
erfolgen nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Konditionen, bei denen
die INCOTERMS in der bei Vertragschluss gültigen Fassung Anwendung
finden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr-
oder Minderlieferungen vor, die zur Erzielung voller Versandeinheiten erforderlich
sind. Handelsübliche Abweichungen in Länge, Breite, Farbe, Qualität
oder sonstige Ausführungen bilden keinen Grund zu Beanstandungen seitens des
Käufers. Produktionsbedingte Abweichungen von der bestellten Menge bis
10% sind zulässig. Der Besteller übernimmt die Mehrproduktion zum
regulären Preis. Die Nachlieferung eventuell fehlender Mengen kann nicht erfolgen.
5 Lieferungshindernisse und höhere Gewalt Angegebene Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt unserer
jeweiligen Liefermöglichkeit. Bei Eintritt unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände,
wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, und sonstige
unverschuldeten Betriebsstörungen in unserem Werk oder bei
unseren Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der
Betriebsbehinderung. Wird durch die Betriebsbehinderung die
Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei.
Voraussetzung für die Berufung auf die vorgenannten Umstände ist, dass wir den
Käufer unverzüglich benachrichtigen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind unter
den vorgenannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
6 Recht auf Rücktritt von der Lieferung Nachträglich uns bekannt werdende Zahlungsschwierigkeiten des
Käufers sowie begründete Veranlassung zu der Annahme, dass er zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage sein wird, berechtigen uns zum
Rücktritt, falls nicht ausreichende Sicherheit gegeben werden kann. Im Falle
unseres Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Käufers
ausgeschlossen.
7 Mängelansprüche Wir sind zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen nur verpflichtet, wenn uns eine Mängelrüge - bei Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware
erkennbar sind, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung zugeht,
- bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach
Entdeckung zugeht, - im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs innerhalb von zwei Jahren
nach Ablieferung zugeht. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur
Nacherfüllung verpflichtet. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein oder
fehlschlagen, so kann der Kunde unter Berücksichtigung des
Wirtschaftlichkeitsprinzips entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Handelsübliche Abweichungen in Länge, Breite, Farbe, Qualität,
der Verpackung sowie in der Darstellung der Produkte im
Produktkatalog sind kein Grund für eine Mängelrüge seitens des Käufers.
8 Rücknahme von Waren Waren, die sich nicht mehr in einem einwandfreien
verkaufsfähigen Zustand befinden oder von denen ein Anbruch vorgenommen wurde, sowie
Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Alle Rücksendungen, auch im Falle von Qualitäts- oder sonstigen
Mängeln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
Ansonsten gilt in unserem Online Shop ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher können ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angaben von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder
- wenn ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang
der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs.
2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2
und 4 BGB InfoV sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie
sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für
uns mit deren Empfang.
-----------------Ende der
Widerrufsbelehrung-----------------
9 Zahlung Zahlungen werden
7 Tage ab Rechnungsdatum und Rechnungserhalt
zur Zahlung fällig.
Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der
genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck
oder im Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Anfallende Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wurde die Ware
20 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, kommt
der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat
er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen aktuellen
Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen
Zentralbank zu zahlen.
- Grundsätzlich wird
mit Beginn des Mahnablaufes eine
Bearbeitungsgebühr von 30€ netto fällig.
Weitere anfallende Mahnkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
Entsteht darüber hinaus nachweislich ein höherer Verzugsschaden, so kann dieser
ebenfalls geltend gemacht werden. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt
in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so
sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse
auszuführen. Außerdem sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem
laufenden Vertrag verpflichtet, solange der Zahlungsverzug des Käufers
andauert. Des Weiteren sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen
einschließlich der Wechselschulden sofort fällig zu stellen.
10 Eigentumsvorbehalt A. Genereller Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem
Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine
laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des vollständigen Gegenwertes bei uns.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Käufers aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon
jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der
Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen
Forderungen uns gegenüber zu machen und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren
weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des
Fakturenwertes der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware, oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns
unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
B. Erweiterter Eigentumsvorbehalt bei Weiterbearbeitung
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis
des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so
sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis
des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbunden, vermischten
oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache
einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
11 Geheimhaltung Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche er
im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten hat, geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzuleiten.
12 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder
rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Vertragsparteien werden unverzüglich die nichtige oder
unwirksame Bestimmung durch solche Formulierungen ersetzen, die in
wirksamer Weise am besten geeignet sind, den Zweck der nichtigen oder
unwirksamen Bestimmung zu erreichen.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten sowie Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
Kaiserslautern/Pfalz.
14 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch
wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
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